Wir möchten Ihnen einen Überblick geben, welche Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Verlaufes der Schwangerschaft möglich sind.

Zu Beginn steht die Feststellung der Schwangerschaft mittels Schwangerschaftstest und/oder Ultraschalluntersuchung mit Festlegen des Entbindungstermins. Bei dieser Untersuchung wird auch ein Test auf Chlamydien und ggf. die jährliche Krebsvorsorge durchgeführt.

Danach ist das 1. Ultraschallscreening zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche (SSW), bei welcher der Embryo auf Herzreaktion, Größe und äußere Struktur beurteilt wird. Ist alles in bester Ordnung, findet die 1. Blutuntersuchung (kleines Blutbild, ggf. Röteln-HAH-Test, Antikörper-Suchtest, ggf. Blutgruppenbestimmung, auf Wunsch HIV-Test und als IGEL-Leistung Toxoplasmosetest statt und Sie erhalten Ihren Mutterpass.

Zwischen der 10. und der 16. SSW haben Sie die Möglichkeit, einen freiwilligen Zuckerbelastungstest (Schwangerschaftsdieabetes) beim Hausarzt durchführen zu lassen, sofern Sie Risikofaktoren dafür haben.

Sie haben in unserer Praxis die Möglichkeit, in der 13. SSW, mit Hilfe des Ultraschalls die Nackenfalte des Feten ausmessen zu lassen. Dies dient zur Risikoerrechnung chromosomaler Fehler (z. B. Trisomie 21, d. h. Down-Syndrom). Zusätzliche Blutuntersuchung als Laborleistung zur Bestimmung des Risikos durch die Mutter. Auf Wunsch ist die Durchführung eines NIPD (nicht invasive Praenataldiagnostik) Tests möglich.

Während des gesamten Schwangerschaftsverlaufs machen wir viele Ultraschallbilder (einschl. 3D-Bilder). Da wir sehr hochwertiges Filmmaterial verwenden, treten wir an jede Patientin mit der Frage der einmaligen Zahlung einer Pauschale heran, um dieses weiterhin unseren Schwangeren ermöglichen zu können.

Zwischen der 19. und der 22. SSW findet dann das Zweittrimester-Screening (Organscreening) statt, das von allen Krankenkassen übernommen wird. Dieses dient zur Früherkennung von eventuellen Missbildungen oder Krankheitsbildern. Es ist jedoch nicht immer möglich, alle eventuellen Krankheiten mittels Ultraschalluntersuchung auszuschließen. Bei Auffälligkeiten erfolgt die Überweisung zum Pränataldiagnostiker.

Zwischen der 24. und der 27. SSW sollte ein Zuckerbelastungstest durchgeführt werden. Anders als bei dem freiwilligen Zuckertest, wird dieser von der Krankenkasse übernommen. Hierfür benötigen wir Venenblut (Antikörper, Luesreaktion, kleines Blutbild).

Zwischen der 29. und der 32. SSW ist dann das 3. US-Screening vorgesehen. Ab der 29. SSW erstellen wir bei jedem Besuch ein CTG (Cardiotokographie = Herz-Wehen-Kurve) routinemäßig bei jeder Schwangeren.

Eine Blutentnahme zur Fahndung nach Hepatitis und ein kleines Blutbild stehen zwischen der 32. und 34. SSW an.

Je nach Schwangerschaftsverlauf sind zusätzliche Kontrollen notwendig. Diese werden dann individuell besprochen.

Sehr nahe vor der Geburt (ca. 38. SSW) empfehlen wir bei vorgesehener Spontanentbindung einen Kontrollabstrich auf Streptokokken (Vaginalabstrich). Falls der Test positiv ausfallen sollte, wird während der Geburt ein Antibiotikum verabreicht, somit ist die Gefahr der Keimübertragung weitgehend gebannt. Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten. Der Betrag ist in diesem Falle von Ihnen selbst zu tragen.

Wir wünschen allen werdenden Müttern einen guten Schwangerschaftsverlauf und ein gesundes Baby!

Ihr Praxisteam